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Untersuchung zu Strompreisspitzen abgeschlossen
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sehen keine Hinweise auf missbräuchliches Verhalten während Preisspitzen im Winter 2024.
Im November und Dezember 2024 war es während sogenannter Dunkelflauten* mehrfach zu außergewöhnlich hohen Großhandelspreisen an den Strombörsen gekommen. Für die Stunde von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Donnerstag, den 12. Dezember 2024 wurde der Höchstwert von 936 Euro/MWh im Day-Ahead-Handel erreicht.
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben geprüft, ob diese Preise durch missbräuchliches Marktverhalten zustande kamen oder begünstigt wurden. Für die Preisspitzen zwischen dem 5. und 7. November 2024 sowie dem 11. und 12. Dezember 2024 konnten jedoch keine Hinweise auf Kartellrechtsverstöße festgestellt werden. Während der Dunkelflauten wurde der steuerbare Kraftwerkspark weitestgehend eingesetzt. Gleichzeitig war die sichere Stromversorgung jederzeit durch Reserven gewährleistet.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist hier abrufbar.
*Als Dunkelflaute wird in der Untersuchung das andauernde Vorliegen einer Wetterlage bezeichnet, in der eine sonnenlichtarme Situation gleichzeitig mit einer Windflaute bzw. Schwachwindlage auftritt, in deren Folge Windenergie- und PV-Anlagen kaum elektrische Energie erzeugen. Basierend auf historischen Erzeugungszeitreihen definiert die Bundesnetzagentur Dunkelflauten als Situationen, in denen die Erzeugungsleistung der Wind- und PV-Anlagen über einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden durchgehend weniger als 15% ihrer installierten Leistung beträgt.