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Gas

Haushaltskundenpreisindex

Haushaltskundenpreisindex

Die Entwicklung des Einzelhandelspreises für Strom und Gas wird mit Hilfe eines Index dargestellt. Als Basismonat wird der Januar 2021 festgelegt. Die Indexwerte werden berechnet, indem der von der Bundesnetzagentur modellierte Preis jedes Monats durch den Preis des Basismonats geteilt und mit 100 multipliziert wird.

Um die realen Veränderungen der Strom- und Gaseinzelhandelspreise für die Verbraucher präzise darzustellen, werden die Indizes zusätzlich inflationsbereinigt. Diese Inflationsbereinigung basiert auf dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, der vom statistischen Bundesamt monatlich veröffentlicht wird.

Der modellierte Preis für Neukunden besteht aus Umlagen, Steuern, Netzentgelten und Abgaben, Vertriebskosten und Marge sowie Beschaffungskosten. Die jeweiligen Bestandteile des Einzelhandelspreises werden wie folgt berechnet:

  • Umlagen, Steuern, Netzentgelte und Abgaben werden jährlich im Rahmen des Monitorings abgefragt und als konstant angenommen. Bei unterjährigen Veränderungen werden unmittelbar Anpassungen vorgenommen. Die Umsatzsteuer wird monatlich separat berechnet und diesem Preisbestandteil hinzugefügt.
  • Vertriebskosten und Marge werden jährlich im Rahmen des Monitorings erhoben und für das Jahr als konstant angenommen.
  • Beschaffungskosten werden für die Neukunden mit Hilfe der jährlich im Monitoring bei Strom- und Gaslieferanten erhobenen Beschaffungsstrategie monatlich ermittelt. Dafür werden die jeweiligen durchschnittlichen Preise der Strom- und Gasprodukte (Day Ahead, Monatsprodukte, Quartalsprodukte, 1 Year Future, 2 Year Future und 3 Year Future) mit den durchschnittlichen Anteilen dieser Produkte an der Gesamtbeschaffung gewichtet.


Zur Ermittlung der Bestandskundenpreise wird ein rollierender Durchschnitt der modellierten Neukundenpreise aus den Vormonaten verwendet. Die Anzahl der verwendeten Vormonate orientiert sich an der im Rahmen des jährlichen Monitorings zu Haushaltskunden abgefragten Verweildauer der Haushaltskunden in ihren Energieverträgen.

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