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Strom- und Gaspreise beobachten
Lieferantenwechsel kann sich lohnen
11.03.2026 - Strom- und Gaspreise verändern sich fortlaufend. Dadurch können Neukundenangebote günstiger sein als bestehende Verträge. Es lohnt sich daher, regelmäßig zu prüfen, ob ein Lieferantenwechsel für Sie sinnvoll sein kann.
Mit einem Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro sinken die Strom-Netzentgelte im Jahr 2026 für alle Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber erhalten diese Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds. Ziel des Zuschusses ist es, die Netzentgelte zu dämpfen und damit die Stromkosten für private Haushalte sowie Unternehmen zu senken.
Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur gehen die Netzentgelte im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück. Das Netzentgelt ist regional unterschiedlich hoch, sodass sich auch der Zuschuss unterschiedlich je nach Netzgebiet auswirkt. Für Haushaltskunden sinken die Netzentgelte im Schnitt um ca. 16 Prozent, was einem Rückgang von 1,75 ct/kWh entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich zudem, dass auch der Preisbestandteil „Beschaffung, Vertrieb und Marge“ um etwa sechs Prozent gesunken ist. Diesen Rückgang hat die BNetzA in ihrer Modellierung der Haushaltsstrompreise berücksichtigt.
Der Strompreis für Neukunden ist im Januar gesunken
Der modellierte Strompreis für Neukunden bei einem Lieferanten mit typisierter Beschaffungsstrategie liegt im Januar 2026 bei 34,9 ct/kWh, nachdem er im Vorjahr noch 37,6 ct/kWh betragen hatte. Damit ist der Strompreis insgesamt um rund sieben Prozent beziehungsweise 2,7 ct/kWh gesunken.
Bei einem angenommenen Jahresverbrauch eines typischen Haushalts von 3.500 kWh bedeutet dieser Preisrückgang, dass Haushalte, die jetzt einen neuen Vertrag abschließen, im Schnitt rund 95 € pro Jahr einsparen können (ohne Boni).
Auch der Gaspreis für Neukunden ist im Januar im Vergleich zum Vorjahr gesunken
Im Januar 2026 betrug der Preis 9,6 ct/kWh, im Vorjahr lag er bei 11,4 ct/kWh. Ursächlich für den Rückgang um rund 13 Prozent ist vor allem das gesunkene Großhandelspreisniveau. Zudem wird ab diesem Jahr die Gasspeicherumlage mit mehr als drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das macht bei einem typischen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh knapp 360 € aus.
Die von der Bundesnetzagentur modellierten Preise sind Gesamtpreise. Sie umfassen sowohl die monatliche Grundgebühr als auch den Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde. Das ist wichtig, weil in Vergleichsportalen in der Regel die Grundgebühr separat ausgewiesen wird (entspricht im Musterfall ca. 4-5 ct/kWh). In der Modellierung werden zudem keine Bonifikationen berücksichtigt, etwa Neukunden- oder Sofortboni. Viele Lieferanten bieten solche Boni gezielt als Anreiz für einen Lieferantenwechsel an. Diese Bonifikationen können den effektiven Preis pro verbrauchter Kilowattstunde deutlich reduzieren, wodurch Verbraucher die Möglichkeit haben, ihre Energiekosten durch einen regelmäßigen – idealerweise jährlichen – Lieferantenwechsel spürbar zu senken.
Lieferantenwechsel kann sich auszahlen
Um von sinkenden Preisen und angebotenen Boni zu profitieren, empfiehlt die Bundesnetzagentur, alternative Angebote zu prüfen. Insbesondere Haushalte in der Grundversorgung oder mit bereits seit längerer Zeit bestehenden Verträgen können durch den Wechsel zu günstigeren Tarifen ihre Stromkosten deutlich reduzieren. Häufig erhöht sich gerade im zweiten Jahr der Belieferung der Strompreis überdurchschnittlich. Das Kalkül dahinter ist nicht selten die Hoffnung, dass die Kunden träge sind und im Glauben, bei einem günstigen Lieferanten zu sein, die alten Verträge ungeprüft beibehalten.
Und was bedeutet das nun für Sie? Prüfen Sie Ihren aktuellen Strom- und Gaspreis und vergleichen Sie diesen mit den bestehenden Angeboten. Um den Lieferanten wechseln zu können, müssen Sie folgendes im Vertrag nachschauen:
- die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit: Oft wird zu Beginn des Vertrags vereinbart, dass ein Vertrag eine bestimmte Dauer mindestens laufen muss. Maximal dürfen 2 Jahre vereinbart werden.
- die vereinbarte Kündigungsfrist: Wie viele Wochen oder Monate im Voraus müssen Sie Ihrem Lieferanten Ihre Kündigung schicken? Lieferanten müssen in der Rechnung angeben, wann der nächstmögliche Kündigungstermin ist und welche Kündigungsfrist besteht. Sie können also auch in Ihrer letzten Rechnung nachschauen.
Weitere allgemeine Hinweise zum Lieferantenwechsel finden Sie hier: Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten
Lieferantenwechselzahlen und Entlastung der Haushalte
Nach Angaben der Verteilernetzbetreiber haben im Jahr 2025 rund 6,7 Millionen Haushaltskunden ihren Stromlieferanten gewechselt. Der Vergleich des durchschnittlichen Neukundenpreises von 36,5 ct/kWh mit dem entsprechenden Bestandskundenpreis von 37,7 ct/kWh ergibt für die Haushalte, die ihren Lieferanten gewechselt haben, eine geschätzte Gesamtentlastung von rund 280 Millionen Euro (1,2 ct/kWh × 3.500 kWh × 6,7 Mio.). Trotz dieser erfreulichen Zahl ist anzumerken, dass ein Potenzial von rund 1,8 Mrd. Euro ungenutzt blieb, da Letztverbraucher die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten zu wechseln, nicht wahrgenommen haben.
Sollte die Wechselaktivität im Jahr 2026 auf einem vergleichbaren Niveau bleiben, könnten sich – ausgehend vom Preisniveau im Januar 2026 und unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Bestandskundenpreises von 37,4 ct/kWh im Jahr 2025 – die Entlastungen für Haushaltskunden, die ihren Lieferanten wechseln, auf rund 590 Millionen Euro belaufen (2,5 ct/kWh × 3.500 kWh × 6,7 Mio.).
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Lieferantenwechsel mit 6,9 Millionen auf einem Allzeithoch. Hauptgrund für die hohe Wechselaktivität im Jahr 2024 war, dass viele Haushalte im Jahr 2023 noch an vergleichsweise teure Verträge gebunden waren, die während oder unmittelbar vor der Energiepreiskrise 2022 abgeschlossen worden waren. Mit dem Auslaufen dieser Verträge nutzten zahlreiche Verbraucher die Möglichkeit, zu günstigeren Lieferanten zu wechseln. Zusätzlich lief die Strompreisbremse Ende 2023 aus, wodurch ein Tarifwechsel für viele Haushalte besonders attraktiv wurde. Der Abstand zwischen dem durchschnittlichen Neukundenpreis von 34,9 ct/kWh und dem damaligen Bestandskundenpreis von 44,4 ct/kWh führte im Jahr 2024 zu einer geschätzten Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro für Haushalte, die ihren Lieferanten wechselten.
Ein ähnliches Bild wie beim Strom zeigt sich auch beim Gas. 2025 wechselten 2,1 Millionen Haushaltskunden ihren Lieferanten. Neukunden zahlten im Schnitt 10,6 ct/kWh, Bestandskunden 10,9 ct/kWh – daraus ergab sich eine Gesamtersparnis von rund 126 Millionen Euro (0,3 ct/kWh × 20.000 kWh × 1,5 Mio.). Unter der Annahme ähnlicher Wechselzahlen 2026 und eines Neukundenpreises von 9,6 ct/kWh im Januar 2026 würde die Entlastung der Haushaltskunden auf etwa 390 Millionen Euro steigen.
Bereits 2024 erreichte die Zahl der Gaswechsel ein Rekordniveau: 2,4 Millionen Haushalte nutzten die Gelegenheit. Der Preisunterschied zwischen Neukunden (10,2 ct/kWh) und Bestandskunden (12,7 ct/kWh) von 2,5 ct/kWh führte zu einer Gesamtersparnis von 1,1 Milliarden Euro.